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Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Jegliche Vereinbarung bedarf, zumindest der einfachen, Schriftform. 02. Der Veranstalter sorgt für einen trockenen, vor Witterungseinflüssen geschützten und sauberen Aufbauplatz. 03. Der Veranstalter sorgt für einen ausreichenden Stromanschluß ( lt. Vertrag ) auf der Bühne. 04. Der Veranstalter stellt sicher, daß die Bühne stabil, erschütterungsfrei und lt. Vereinbarung zum Aufbau / Abbau zugänglich ist. 05. Besitz oder Direktionswechsel, sowie eine Neu - Besetzung des Festausschußes entbinden nicht von getroffenen Vereinbarungen. 06. Der Veranstalter haftet für mutwillig oder durch Betrunkene entstandene Schäden an Licht- und Tonanlage, sowie den Tonträgern. 07. Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Künstler und des Equipments verantwortlich. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist für einen ausreichenden Sicherheitsdienst, bei mehrtägigen Events zusätzlich für eine Nachtbewachung, vom Veranstalter sorge zu tragen. 08. Wird die unter Punkt 7 geforderte Sicherheit nicht gewährleistet, ist Projekt H berechtigt die Veranstaltung bei Gefahr für Künstler und / oder Eqiqment abzubrechen, bzw. nicht zu beginnen. In diesem Fall werden vom Veranstalter die Kosten wie unter Punkt 11 getragen. 09. Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, am Tage der Veranstaltung in BAR ( Bargeld ) vor Auftritt. 10. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer! Die Mehrwertsteuer kann nicht ausgewiesen werden! 11. Sollte es nach Vereinbarung zu einer Absage durch den Veranstalter kommen, so wird die Branchenübliche Konventionalstrafe wie folgt fällig : bis 4 Wochen vor Veranstaltung 30 % der Netto - Gage bis 2 Wochen vor Veranstaltung 50 % der Netto - Gage bis 1 Woche vor Veranstaltung 70 % der Netto - Gage danach 80 % der Netto - Gage Der jeweilige Betrag ist dann sofort an Projekt H zu zahlen. 12. Eventuell anfallende GEMA - Angelegenheiten, sind vom Veranstalter zu tragen. 13. Sollte Projekt H einen Termin nicht einhalten können, so steht es uns frei für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen. 14. Punkt 13 tritt nicht in Kraft bei Krankheit, Unfall oder sog. höherer Gewalt. 15. Der Veranstalter sorgt für kostenlose Speisen und Getränke für die an der Veranstaltung beteiligten Mitarbeiter von Projekt H ( Künstler / Tontechniker / Lichttechniker etc. ). 16. Gerichtsstand für alle sich aus Vertagsverhältnissen mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Leppersdorf. 17. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 18. Sollte ein Punkt oder ein Teil eines Punktes dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bedingungen hierdurch nicht berührt. |
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